Zuschussrechner

Familien mit niedrigem Einkommen in Berlin können einen Zuschuss für ihre Familienreise beantragen. Mit unserem Online-Rechner prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Sie zuschussberechtigt sind, und stellen direkt einen Antrag.

So funktioniert es

Schritt 1

Persönliche Daten & Reisedaten

Sie geben Ihre Kontaktdaten und die Eckdaten Ihrer geplanten Familienreise ein.

Schritt 2

Einkommen & Ausgaben

Sie machen Angaben zu Einkommen und Ausgaben. Bei Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld) entfällt dieser Schritt.

Schritt 3

Automatische Berechnung

Der Rechner ermittelt sofort Ihre mögliche Förderstufe und den voraussichtlichen Zuschuss.

Schritt 4

Antrag absenden

Sie laden die nötigen Unterlagen hoch und senden Ihren Antrag direkt online ab.

Wer ist berechtigt?

  • Familien mit Wohnsitz in Berlin
  • Bedarfsgemeinschaft unter den Förderungsgrenzen des Senats

Jetzt Anspruch berechnen →

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Angebote.

Welche Unterkünfte kommen für eine Familienreise in Frage?

Gefördert werden Aufenthalte in gemeinnützigen Unterkünften, zum Beispiel Familienferienstätten, Jugendherbergen oder vergleichbaren kindgerechten Einrichtungen in Deutschland. Dabei kann es sich auch um Ferienhäuser oder Ferienwohnungen handeln. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de.

Wie oft und wie lange wird ein Zuschuss gewährt?

Ein Reisekostenzuschuss ist alle zwei Jahre möglich. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer, vorbehaltlich einer Prüfung durch den DFV Berlin. Zwischen zwei individuell geplanten Reisen können Sie außerdem an einer Familienreise in der Gruppe teilnehmen und dafür einen Zuschuss beantragen.

Wie kann ich einen Zuschuss für meinen Urlaub beantragen?

Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer. Sie reservieren oder buchen Ihren Urlaub und stellen parallel dazu Ihren Antrag über unseren Zuschussrechner.

Wer ist berechtigt, einen Zuschuss zu erhalten?

Berliner Familien mit niedrigem Einkommen, deren Bedarfsgemeinschaft bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die genauen Voraussetzungen prüft der Zuschussrechner.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag muss vor Reiseantritt gestellt und bewilligt sein. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich.