Familienreisen in einer Gruppe

Gemeinsam mit anderen Familien verreisen, geplant und begleitet vom DFV Berlin. Wir organisieren die Reise, Sie buchen ganz einfach über uns.

Was Sie erwartet

Wir planen, Sie buchen über uns

Wir wählen Ziel und Unterkunft aus und kümmern uns um die gesamte Organisation. Sie buchen bequem über uns.

Gemeinsam mit anderen Familien

Sie verbringen bis zu sieben Tage zusammen mit anderen Familien an einem schönen Ort. Zeit zum Erholen und Kennenlernen.

Mit erfahrener Reisebegleitung

Eine Reisebegleitung des DFV Berlin ist vor Ort für Sie da. Vorbereitungs- und Nachbereitungstreffen gehören dazu.

Lieber selbst planen?

Mit unserem Zuschussrechner sehen Sie in wenigen Minuten, welcher Zuschuss für Sie möglich ist.

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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Angebote.

Welche Unterkünfte kommen für eine Familienreise in Frage?

Gefördert werden Aufenthalte in gemeinnützigen Unterkünften, zum Beispiel Familienferienstätten, Jugendherbergen oder vergleichbaren kindgerechten Einrichtungen in Deutschland. Dabei kann es sich auch um Ferienhäuser oder Ferienwohnungen handeln. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de.

Wie oft und wie lange wird ein Zuschuss gewährt?

Ein Reisekostenzuschuss ist alle zwei Jahre möglich. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer, vorbehaltlich einer Prüfung durch den DFV Berlin. Zwischen zwei individuell geplanten Reisen können Sie außerdem an einer Familienreise in der Gruppe teilnehmen und dafür einen Zuschuss beantragen.

Wie kann ich einen Zuschuss für meinen Urlaub beantragen?

Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer. Sie reservieren oder buchen Ihren Urlaub und stellen parallel dazu Ihren Antrag über unseren Zuschussrechner.

Wer ist berechtigt, einen Zuschuss zu erhalten?

Berliner Familien mit niedrigem Einkommen, deren Bedarfsgemeinschaft bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die genauen Voraussetzungen prüft der Zuschussrechner.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag muss vor Reiseantritt gestellt und bewilligt sein. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich.