Familien in Fahrt

Familien in Fahrt ist unser Erholungsprogramm für Berliner Familien: Wir organisieren gemeinsame Reisen und Ausflüge an Nord- und Ostsee, in die Berge und in regionale Erholungsorte, begleitet von erfahrenen Honorarkräften.

Wie Familien in Fahrt funktioniert

Reisen für Berliner Familien

Ob Nord- oder Ostsee, Berge oder Umland: Wir stellen ein abwechslungsreiches Programm für Familien zusammen.

Begleitet von Honorarkräften

Erfahrene Fahrtenleitungen sind vor Ort dabei und gestalten die Tage für Groß und Klein.

In den Ferien und an Wochenenden

Die Fahrten finden in den Berliner Schulferien und an ausgewählten Wochenenden statt.

Aktuelle Fahrten

Sie wirken bei Familien in Fahrt mit? Im internen Bereich finden Sie nach dem Login den Leitfaden und alle aktuellen Dokumente zum Herunterladen.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Angebote.

Welche Unterkünfte kommen für eine Familienreise in Frage?

Gefördert werden Aufenthalte in gemeinnützigen Unterkünften, zum Beispiel Familienferienstätten, Jugendherbergen oder vergleichbaren kindgerechten Einrichtungen in Deutschland. Dabei kann es sich auch um Ferienhäuser oder Ferienwohnungen handeln. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de.

Wie oft und wie lange wird ein Zuschuss gewährt?

Ein Reisekostenzuschuss ist alle zwei Jahre möglich. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer, vorbehaltlich einer Prüfung durch den DFV Berlin. Zwischen zwei individuell geplanten Reisen können Sie außerdem an einer Familienreise in der Gruppe teilnehmen und dafür einen Zuschuss beantragen.

Wie kann ich einen Zuschuss für meinen Urlaub beantragen?

Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer. Sie reservieren oder buchen Ihren Urlaub und stellen parallel dazu Ihren Antrag über unseren Zuschussrechner.

Wer ist berechtigt, einen Zuschuss zu erhalten?

Berliner Familien mit niedrigem Einkommen, deren Bedarfsgemeinschaft bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die genauen Voraussetzungen prüft der Zuschussrechner.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag muss vor Reiseantritt gestellt und bewilligt sein. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich.