Familienreisen: individuell geplant

Sie möchten Ihren Familienurlaub selbst planen? Suchen Sie sich eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte in ganz Deutschland aus. Wir unterstützen Sie mit einem einkommensabhängigen Zuschuss zu den Reisekosten.

So funktioniert es

Ferienort aussuchen

Wählen Sie eine gemeinnützige Ferienunterkunft, zum Beispiel über Portale wie urlaub-mit-der-familie.de.

Reservieren und buchen

Reservieren oder buchen Sie Ihren Urlaub direkt bei der Unterkunft, ganz nach Ihren Wünschen und Terminen.

Zuschuss beantragen

Senden Sie uns parallel Ihre Einkommensunterlagen. Wir berechnen Ihren Zuschuss und zahlen ihn im Anschluss an die Reise aus.

Wie viel Zuschuss steht Ihnen zu?

Mit unserem Online-Rechner sehen Sie in wenigen Minuten, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können und stellen direkt Ihren Antrag.

Jetzt berechnen

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Angebote.

Welche Unterkünfte kommen für eine Familienreise in Frage?

Gefördert werden Aufenthalte in gemeinnützigen Unterkünften, zum Beispiel Familienferienstätten, Jugendherbergen oder vergleichbaren kindgerechten Einrichtungen in Deutschland. Dabei kann es sich auch um Ferienhäuser oder Ferienwohnungen handeln. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de.

Wie oft und wie lange wird ein Zuschuss gewährt?

Ein Reisekostenzuschuss ist alle zwei Jahre möglich. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer, vorbehaltlich einer Prüfung durch den DFV Berlin. Zwischen zwei individuell geplanten Reisen können Sie außerdem an einer Familienreise in der Gruppe teilnehmen und dafür einen Zuschuss beantragen.

Wie kann ich einen Zuschuss für meinen Urlaub beantragen?

Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer. Sie reservieren oder buchen Ihren Urlaub und stellen parallel dazu Ihren Antrag über unseren Zuschussrechner.

Wer ist berechtigt, einen Zuschuss zu erhalten?

Berliner Familien mit niedrigem Einkommen, deren Bedarfsgemeinschaft bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die genauen Voraussetzungen prüft der Zuschussrechner.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag muss vor Reiseantritt gestellt und bewilligt sein. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich.