Kurberatung

Derzeit findet keine Kurberatung statt.

Stress im Familien- und Berufsalltag bringt Mütter und Väter oft an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Wir beraten Sie rund um Vorsorge- und Rehabilitationskuren und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum Kurplatz.

Welche Kuren wir beraten

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Gemeinsame Kur für einen Elternteil mit Kind(ern) in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks.

Mütter- und Väterkuren

Kuren zur Vorsorge und Erholung bei Erschöpfung, Schlafstörungen oder anhaltender Belastung.

So unterstützen wir Sie

Beratung & Antragstellung

Wir begleiten Sie durch die Anmeldung für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.

Einkommensprüfung für Zuschüsse

Wir prüfen, ob Ihnen finanzielle Unterstützung für Zuzahlungen zusteht.

Begleitung bis zum Kurplatz

Von der ersten Beratung bis zur Vermittlung eines Platzes stehen wir Ihnen zur Seite.

Zusätzliche Hilfe: „Mama ist die Beste“

Über unser Hilfsprogramm unterstützen wir Familien mit geringem Einkommen bei Zuzahlungen und Anschaffungen wie Kleidung oder Gepäck. Sprechen Sie uns in der Beratung gern darauf an.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Angebote.

Welche Unterkünfte kommen für eine Familienreise in Frage?

Gefördert werden Aufenthalte in gemeinnützigen Unterkünften, zum Beispiel Familienferienstätten, Jugendherbergen oder vergleichbaren kindgerechten Einrichtungen in Deutschland. Dabei kann es sich auch um Ferienhäuser oder Ferienwohnungen handeln. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de.

Wie oft und wie lange wird ein Zuschuss gewährt?

Ein Reisekostenzuschuss ist alle zwei Jahre möglich. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer, vorbehaltlich einer Prüfung durch den DFV Berlin. Zwischen zwei individuell geplanten Reisen können Sie außerdem an einer Familienreise in der Gruppe teilnehmen und dafür einen Zuschuss beantragen.

Wie kann ich einen Zuschuss für meinen Urlaub beantragen?

Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer. Sie reservieren oder buchen Ihren Urlaub und stellen parallel dazu Ihren Antrag über unseren Zuschussrechner.

Wer ist berechtigt, einen Zuschuss zu erhalten?

Berliner Familien mit niedrigem Einkommen, deren Bedarfsgemeinschaft bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die genauen Voraussetzungen prüft der Zuschussrechner.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag muss vor Reiseantritt gestellt und bewilligt sein. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich.